Kirchgemeindeversammlungen

Zu den Kirchgemeindeversammlungen sind alle Kirchgemeindemitglieder der Gemeinden Bauma, Fischenthal und Bäretswil herzlich eingeladen.

Liebe Bürger und Bürgerinnen der röm.-kath. Kirchgemeinde Bauma, wohnhaft in Bauma, Fischenthal und Bäretswil


Wir laden zur Kirchgemeindeversammlung am Mittwoch, 24. Juni 2026, 20.00 Uhr im Pfarreisaal (Heinrich Gujer-Str. 30, 8494 Bauma) herzlich ein.  

Traktanden

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025

  2. Erneuerungswahlen der Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission für die Amtsperiode 2026-2030

  3. Beantwortung schriftlich eingereichter Anfragen von allgemeinem Interesse gemäss § 23 des Kirchgemeindereglements 

Die Unterlagen zu den Traktanden können ab Mittwoch, 10. Juni 2026 auf unserer Website, im Forum-Online oder im Pfarreisekretariat Bauma während den Öffnungszeiten eingesehen werden.  

Die Stimmberechtigung der BürgerInnen richtet sich gemäss § 10 Kirchgemeindereglement.  

Anfragen sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung dem Präsidenten der Kirchenpflege Bauma einzureichen. 

26.05.2026

Kath. Kirchenpflege

 

Weitere Informationen zum Traktanden 2 der Kirchgemeindeversammlung vom 24. Juni 2026 stehen Ihnen über den untenstehenden Link zur Verfügung.


Informationen zum Traktanden 2

 

 

 

 

 

  • Beschlüsse
    • 26.November 2025

      1. Antrag zum Heizungsersatz, zur Aufwertung des UG und zur Schaffung einer Ausgangstüre im UG bei der Kirche Fischenthal wurde genehmigt.

      2. Antrag zur Erneuerung der Audioanlage in der Kirche Bauma, zur Renovierung des Foyers/der Garderobe beim Pfarrsaal Bauma und zur Neubestuhlung im Pfarrsaal Bauma wurde genehmigt.

      3. Budget 2026 und Steuerfuss 13% wurden genehmigt.

      4. Pfarradministrator Andreas Fuchs wurde zum Pfarrer der Kirchgemeinde Bauma gewählt.

      05.Dezember 2025

      Kath. Kirchenpflege

    • 25. Juni 2025

      1. Die Jahresrechnung 2024 wurde genehmigt.

      18.07.2025

      Kath. Kirchenpflege

    • 25. November 2024

      1. Der Antrag der Kirchenpflege zur Reduktion der Mitgliederanzahl der Kirchenpflege von sieben zu fünf Personen wird genehmigt.

      2. Das Budget 2025 und der Steuerfuss 13% wird genehmigt.

      29.11.2024

      Kath. Kirchenpflege

    • 01. Juli 2024

      Die Jahresrechnung 2023 wurde genehmigt.

      08. Juli 2024

      Kath. Kirchenpflege

    • 27. November 2023
      1. Das Budget 2024 und der Steuerfuss 13% wird genehmigt.

      2. Die Antrag der Kirchenpflege zur Änderung der Behördenentschädigung per 01.01.2024 wird genehmigt.

      3. Der Antrag der Kirchenpflege zum Heizungsersatz in Bauma wird genehmigt.

      4. Ergänzungswahl von 2 Mitgliedern der KP für den Rest der Amtsdauer 2022-2026. Es fand keine Wahl statt, 2 Sitze sind weiterhin vakant.

      5. Ergänzungswahl von einem Mitglied der RPK. Beda Seeberger wird in die RPK gewählt.

      07.12.2023

      Kath.Kirchenpflege

       

    • 26. Juni 2023

      Die Jahresrechnung 2022 wurde genehmigt.

      06. Juli 2023

      Kath. Kirchenpflege

    • 20. Juni 2022
      1. Die Jahresrechnung 2021 wurde genehmigt
      2. Erneuerungswahlen der Behörden für die Amtsdauer 2022-2026

        2.1. Wahl von 7 Mitgliedern der Kirchenpflege und des Präsidiums
        In geheimer Wahl wurden im 2. Wahlgang gewählt: 
        Dutli Peter, Bäretswil, bisher
        Furrer Daniel, Bauma, bisher
        Maschek  André, Bäretswil, bisher
        Ruch Alexander, Steg, neu
        Späni Pascal, Bäretswil, neu
        Stagnioli Manuela, Gibswil, neu
        Wäfler Gabriela, Fischenthal, neu
        Als Präsident:
        Ruch Alexander, Steg, neu

        2.2. Wahl von 5 Mitgliedern der RPK und des Präsidiums
        In geheimer Wahl wurden gewählt:
        Bischofberger Pius, Bäretswil, bisher
        D’Andrea Emanuela, Saland, bisher
        Grünenwald Daniel, Bauma, neu
        Russi Christian, Bauma, neu
        ein Sitz vakant
        Als Präsident:
        Grünenwald Daniel, Bauma, neu

      Rechtsmittelbelehrung

      Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastr. 99, 8032 Zürich

      • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und
      • im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen

      schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

      Die vollständige Jahresrechnung 2021 kann hier eingesehen werden.

      Bauma, 7. Juli 2022
      Die Kirchenpflege

    • 21. Juni 2021
      1. Die Jahresrechnung 2020 wurde genehmigt

      Rechtsmittelbelehrung

      Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastr. 99, 8032 Zürich

      • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und
      • im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen

      schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

      Bauma, 8. Juli 2021
      Die Kirchenpflege

    • 30. November 2020
      1. Die Jahresrechnung 2019 wurde genehmigt
      2. Das Budget 2021 wurde genehmigt.
      3. Der Steuerfuss 2021 von 14 % wurde genehmigt.
        Die neue Kirchgemeindeordnung wurde genehmigt
      4. Nachwahl von 2 Mitgliedern der RPK für den Rest der Amtsdauer 2018-2022
        In offener Wahl wurden gewählt:
        Bischofberger Pius, Bäretswil
        D’Andrea Emanuela,  Saland

      Rechtsmittelbelehrung

      Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastr. 99, 8032 Zürich

      • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und
      • im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen

      schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

      Bauma, 30. November 2020
      Die Kirchenpflege

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  • Budget
  • Jahresrechnungen