Synode

Mitglied der Synode, Amtsdauer 2023-2027, Daniel Fasser, Bauma 

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Erneuerungswahl von einem Mitglied der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2027 - 2031 - Wahlanordnung


Mit Beschluss vom 16. März 2026 hat der Synodalrat der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Synode für die Amtsdauer 2027 bis 2031 auf Sonntag, 28. Februar 2027, angeordnet. Auf die röm.-kath. Kirchgemeinde Bauma-Bäretswil-Fischenthal entfallt ein Sitz. Die Wahl wird nach Art. 21 und Art. 22 der Kirchenordnung (KO) i.V.m. §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt.

Wahlvorschläge sind innert 40 Tagen seit dieser Publikation, d.h. bis spätestens Mittwoch, 28. Oktober 2026, bei der Gemeindeverwaltung Bauma, Zentrale Dienste, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, einzureichen.

Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C und Ci sind. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Anzugeben ist zudem, ob die Person in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis steht. Zusätzlich kann der Rufname und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person der Synode schon bisher angehört hat, aufgeführt werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Bauma Bäretswil-Fischenthal unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Die Gemeinde Bauma erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge sind beim Sekretariat der Katholischen Kirchgemeinde Bauma (Telefon 052 386 11 08) erhältlich oder stehen unter kath-bauma.ch zum Download bereit.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft, Florastrasse 1, 8008 Zürich, erhoben werden (§ 47 lit. d KO). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Kath. Kirchgemeinde Bauma 

Gemeinderat Bauma / Wahlleitende Behörde

 

Erneuerungswahl von einem Mitglied der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2027 - 2031 - Wahlanordnung

WAHLVORSCHLAG für die am Sonntag, 28. Februar 2027, stattfindende Erneuerungswahl von 1 Mitglied der Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons  Zürich für die Amtsdauer 2027 - 2031